Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das neue Gebäude Energie Gesetz 2024 (GEG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die meisten Neubauten, Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie zu installieren. Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zusammenfassend sind die wichtigsten Punkte des GEG:
- Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie installiert werden.
- Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
- Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten.
- Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.