Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das neue Gebäude Energie Gesetz 2024 (GEG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die meisten Neubauten, Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie zu installieren. Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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GEG; Förderung